ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON SMALT BRNO, spol. s r.o.

gültig ab 01.01.2018

1. Leistung des Verkäufers

Der Verkäufer SMALT BRNO, spol. s r.o., Id. Nr.: 60747170, mit Sitz in Údolní 410/60, Veveří, 602 00 Brno, Gesellschaft eingetragen im Handelsregister beim Kreisgericht in Brünn unter Aktenzeichen C 18914, verkauft dem Käufer Emailtafeln oder Blechtafeln oder andere Waren aus bedrucktem Blech (nachfolgendend „Ware“ genannt).

2. Herstellung von Waren

Nach Erhalt der Bestellung und Druckdaten sendet der Verkäufer dem Käufer eine 3D- Grafiksimulation per E-Mail, einschließlich eventueller Flächen, die gepresst werden. Auf Wunsch kann der Verkäufer dem Käufer einen neutralen Papierausdruck, sog. Kromalin, senden. Dieses Muster gilt als genehmigt, wenn der Käufer nicht innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung des Musters einen fristgerechten schriftlichen Einwand an den Verkäufer erhebt. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass das Endprodukt (Ware) von den Produktionsbedingungen, dem Material und der Drucktechnologie farbabhängig ist und es vom Muster (der Vorlage) maximal + oder – 10% abweichen kann.

3. Schriftform

Wenn ein beauftragter Vertreter des Verkäufers am Vertragsabschluss beteiligt ist, der sich vom statutarischen Vertreter des Verkäufers unterscheidet, ist er nicht bevollmächtigt, mündliche Nebenvereinbarungen zu treffen und er darf diese schriftlichen Bestimmungen nicht aufheben. Sondervereinbarungen mit einem solchen Vertreter des Verkäufers sind nur wirksam, wenn sie schriftlich im Vertrag angeführt sind. Alle Vereinbarungen, die dieser Bestimmung widersprechen, sind unwirksam. Soweit nicht anders nachgewiesen, wird davon ausgegangen, dass im Namen des Käufers immer ein Berechtigter handelt und unterschreibt.

4. Mängelrüge 

Das Recht auf Mängelrüge gilt nur für Mängel, die der Verkäufer zu vertreten hat. Farbunterschiede, die in einem Bereich von + oder – 10% liegen, gelten als akzeptiert, wenn der Käufer innerhalb von sieben Tagen ab Zustellung des Musters, der Einsicht oder des Aufdrucks durch den Verkäufer nicht fristgemäß einen schriftlichen Einspruch an den Verkäufer einreicht. Eine Mängelrüge muss schriftlich vom Käufer an die Adresse des Verkäufers Údolní 410/60, Veveří, 602 00 Brno oder per E-Mail an smalt@smalt.cz erfolgen. Produkthaftungsansprüche können nicht bis zum Eingang der schriftlichen Mitteilung der Mängel an den Verkäufer erhoben werden. Wenn der Käufer eine berechtigte Mängelrüge am Werkgegenstand geltend macht, ist er verpflichtet, dem Verkäufer Folgendes zu ermöglichen:

eine Reparatur oder Herstellung von Ersatzwaren und deren Austausch gegen die mangelhafte Ware auf Kosten des Verkäufers, wenn dies je nach Art des Werkgegenstands (Warengegenstand) möglich, zweckmäßig und gewinnbringend ist; bei einer wesentlichen Vertragsverletzung hat der Käufer auch Recht auf Lieferung der fehlenden Sache, eine angemessene Kaufpreisermäßigung oder Vertragsrücktritt; bei einer unwesentlichen Vertragsverletzung auf Mangelbeseitigung oder auf eine angemessene Kaufpreisermäßigung. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Mängel innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu beseitigen.

Die Warenmenge wird nach den Bestimmungen von § 2098 BGB vereinbart, wobei der Verkäufer berechtigt ist, eine genaue Warenmenge, die hergestellt und übergeben werden soll, zu bestimmen. Der Unterschied zwischen der im Vertrag bestimmten Warenmenge und der tatsächlich hergestellten und übergebenen Warenmenge kann maximal + oder – 10% der im Vertrag genannten Menge betragen. Abweichungen von der im Vertrag vereinbarten Menge, die innerhalb dieses Bereiches liegen, gelten als vertragsgemäß zu erbringenden Leistungen. Der Käufer ist verpflichtet, die tatsächlich produzierte Warenmenge zu übernehmen und zu bezahlen, wenn sie die im Vertrag festgelegten Bedingungen erfüllt. Der endgültige Gesamtpreis des Werkes wird durch die tatsächliche Menge der gelieferten Waren bestimmt.

Um Streitigkeiten über die Herkunft unserer Ware zu vermeiden und aufgrund der Zwangsvorschriften, insbesondere des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. zum Verbraucherschutz und der Richtlinie 85/374/EWG über die Produkthaftung sind die von uns hergestellten Waren mit grundlegenden Angaben zum Hersteller gekennzeichnet. Wünscht der Käufer ausdrücklich, die Ware ohne diese Kennzeichnung zu liefern, ist unsere Haftung für Schäden, die durch den Mangel des Produktes verursacht wurden, ausgeschlossen, weil nicht eindeutig festgestellt werden kann, dass die Ware von uns geliefert wurde.

5. Lieferfrist

Die laufende Lieferfrist des Verkäufers beträgt 8 Wochen für Emailtafeln und 6 Wochen für Blechtafeln. Die Frist kann in Einzelfällen nur auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung der Vertragsparteien verkürzt oder verlängert werden. Voraussetzungen für die Herstellung der Tafeln sind fehlerfreie Druckformatvorlagen, Abzüge, ggf. andere Produktions- und Grafikunterlagen, die vom Verkäufer zur Erstellung einer 3D-Grafiksimulation verwendet werden. Sobald sie zwischen dem Käufer und dem Verkäufer abgestimmt wird, beginnt die laufende Lieferfrist zu laufen.

Die Lieferfrist gilt als erfüllt, wenn die Ware innerhalb dieser Frist an den Käufer oder den ersten Frächter übergeben wird oder wenn der Verkäufer dem Käufer schriftlich bekannt gibt, dass die Ware zur Übergabe oder Versendung bereit ist. Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferfrist verlängert sich ohne besondere schriftliche Vereinbarung um eine angemessene Zeit, wenn Umstände eintreten, die die Haftung des Verkäufers ausschließen, d.h. eine Behinderung, die unabhängig vom Willen des Verkäufers eingetreten ist und die ihn daran hindert, seinen Verpflichtungen nachzukommen, wenn nicht vernünftigerweise angenommen werden kann, dass diese Behinderung oder ihre Folgen vom Verkäufer abgewendet oder überwunden werden können und dass er diese Behinderung zur Zeit der Verpflichtungsentstehung vorhersehen konnte (sog. höhere Gewalt). Unter solche Behinderungen fallen beispielsweise Elementarkatastrophen, Naturkatastrophen oder Handlungen von Menschen – Streik im Subunternehmersubjekt, bürgerliche Unruhen, militärische Aktionen, Terroranschläge, Ausgleichmaßnahmen und andere Maßnahmen vonseiten der Regierung, staatlichen Behörden oder Institutionen, Embargo, Blockaden oder andere Import- und Exporteinschränkungen, Seeunfälle oder andere Ereignisse, die ähnlich wie die oben aufgeführten sind.

6. Übergang des  Schadensrisikos

Das Schadensrisiko an der Ware geht zum Zeitpunkt der Übernahme der Ware durch den Käufer oder den ersten Frächter auf den Käufer über, auch wenn der Verkäufer gleichzeitig Teillieferungen durchführt oder andere Leistungen erbringt und den Aufwand für Warentransport trägt. Die gelieferte Ware muss vom Käufer auch dann übernommen werden, wenn sie Nebenfehler aufweist, die ihre Nutzung nicht behindern. Etwaige Rechte bei mangelhafter Leistung bleiben dadurch unberührt.

7. Eigentumsrechtsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an allen Waren vor, bis deren Preis nach dem geschlossenen Vertrag restlos bezahlt ist. Im Fall eines vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, insbesondere bei verspäteter Bezahlung der Ware, ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner vorherigen Ankündigung die Zurücknahme der gelieferten Ware zu verlangen. Der Käufer ist verpflichtet, die nicht bezahlte Ware binnen 30 Tagen ab dem Tag der Zustellung der betreffenden Ankündigung an den Verkäufer auszufolgen, wobei im Fall eines Streits um die Bestimmung des Tages der Zustellung einer solchen Ankündigung angenommen wird, dass diese spätestens am 3. Tag nach deren Versendung zugestellt wurde. Unterlässt er dies, ist er verpflichtet, dem Verkäufer zu diesem Zweck die vereinbarte Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Preises der gelieferten Ware zu zahlen, es sei denn, die Vertragspartner haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Diese Vertragsstrafe wird vom Verkäufer erheblich reduziert ggf. ganz erlassen, wenn der Käufer dem Verkäufer, nachweislich einen anderen Kaufvertrag für die Ware des Verkäufers mit einem anderen Käufer, insbesondere mit dem Endabnehmer des ursprünglichen Käufers abzuschließen (insbesondere mit den Auftraggebern von Werbekampagnen u. ä.) ermöglicht. Die Geltendmachung des Eigentumsrechtvorbehaltes, die Übernahme nicht bezahlter Waren durch den Verkäufer und die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts an der Ware durch den Verkäufer gelten nicht als Vertragsrücktritt. Der Käufer darf die Ware nicht verpfänden oder für die Sicherungszwecke übergeben oder über sie ähnlich verfügen. Im Fall einer Verpfändung, Behinderung durch die Entscheidungsvollstreckung oder einer anderen Beschränkung, über die übergebene und unbezahlte Ware, muss der Käufer dem Verkäufer unverzüglich einen schriftlichen Bericht über solche Ereignisse erstatten.

8. Fälligkeit

Wenn nicht anders vereinbart, stellt der Verkäufer dem Käufer binnen 15 Tagen vom Tag der Warenübergabe an den Käufer oder den ersten Frächter eine Rechnung aus. Der Preis der Ware ist innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Ausstellung der Rechnung an den Käufer fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Im Fall des Verzugs mit der Zahlung des vereinbarten Preises oder eines Teiles davon (entscheidend ist das Datum der Gutschreibung des Geldes auf dem Konto des Verkäufers), ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5% des Warenpreises für jeden Tag des Verzugs zu zahlen. Bei Verzug des Käufers mit einer vertragsgemäßen Zahlung ist der Verkäufer berechtigt, ohne Rücksicht auf andere Rechte oder Rechtsmittel, die ihm zur Verfügung stehen, seine vertragsgemäße Leistung abzulehnen.

9. Erfüllungsort

Der Erfüllungsort ist Brno, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

10. Geltendes Recht

Als anzuwendendes Recht wird das tschechische Recht vereinbart. Zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, der Unternehmer ist und für die Beziehung mit dem Verkäufer wird im Rahmen ihrer Unternehmertätigkeit, wird für alle Streitigkeiten, die sich eventuell aus diesem Vertragsbeziehung ergeben, wird das Stadtgericht in Brno als Gerichtsstand vereinbart, es sei denn, dass ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand nach den geltenden Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik gegeben ist. Für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus dem Vertrag zwischen dem Verkäufer und Käufer, Verbraucher, ist die Tschechische Handelsinspektion, www.coi.cz (Štěpánská 567/15, 120 00 Praha 2) zuständig.

11. Schutz persönlicher Daten

Der Verkäufer informiert den Käufer, dass der Verkäufer als Verwalter in Übereinstimmung mit dem Personendatenschutzgesetz (Nr. 101/2000 Slg.), ggf. (mit Wirkung vom 25.05.2018) gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (allgemeine Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten) Personendaten des Käufers (ggf. im Fall einer juristischen Person des Käufers, Personendaten natürlicher Personen, die berechtigt sind, für den Käufer bezüglich des Kaufvertrages mit dem Verkäufer zu handeln) in dem Ausmaß und für den Zeitraum, die für den gegebenen Zweck unbedingt notwendig sind, in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften, verarbeitet, um den im Vertrag festgelegten Pflichten nachzukommen. Ansprechpartner des Verkäufers ist Frau Pavlína Samcová als Verwalter personenbezogener Daten. Die Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Käufer ist Voraussetzung für die Erfüllung dieses Vertrages und der Rechtsvorschriften durch den Verkäufer und somit erforderlich. Der Käufer hat das Recht, den Verkäufer um freien Zugang zu seinen persönlichen Daten, deren Kopie, Reinigung/Ergänzung oder Löschung ggf. Einschränkung der Aufbereitung zu bitten und das Recht, Einspruch gegen die Aufbereitung und Profilierung zu erheben und kann das Recht auf Datenportabilität ausüben, das Recht, eine Beschwerde beim Aufsichtsorgan (OÚOÚ) einzubringen sowie das Recht, über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten informiert zu werden.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein fester Bestandteil des betroffenen Kaufvertrages.